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Liebe MitarbeiterInnen in Einrichtungen der
Kinder– und Jugendhilfe!
Sie lesen den 3. Newsletter des Dachverbands Österreichischer Kinder- und
Jugendhilfeeinrichtungen (DÖJ www.doej.at). Als Dachverband ist uns der
Austausch – insbesondere zwischen den Bundesländern – in der Jugendhilfe
höchst wichtig. Wir ergänzen daher die föderale Struktur der Kinder- und
Jugendhilfe in Österreich durch einen überregionalen Zusammenschluss und
einen verstärkten Austausch.
1. Analyse der Kinder- und Jugendhilfe-Statistik des BMFJ 2014 in
Bezug auf Verlängerung der Jugendhilfe-Maßnahmen über das
18. Lebensjahr in den Bundesländern:
Das BMFJ fasst die Daten zu den Aktivitäten der Kinder- und Jugendhilfe der
Länder, die lt. § 15 des B-KJH-Gesetzes jährlich aufgezeichnet werden
müssen, in einem Kinder- und Jugendhilfe-Bericht zusammen.
https://www.bmfj.gv.at/dam/jcr:74501db7-86bf-40d9-8d90-48d17a699d08/KJH%20Statistik%202014%20neu.pdf
Die Daten dieses Berichtes fallen bereits in den Zeitraum, für den das neue BKJHG
gültig ist. Abgesehen davon, dass die Daten, welche die Länder
aufzeichnen müssen, auch nach dem neuen BKJH-Gesetz äußerst dürftig sind
und kaum zu einer Steuerung durch den Bund reichen, wird vom BMFJ bisher –
im Unterschied z.B. zu Deutschland - leider keine öffentliche Stellungnahme zu
diesen Daten abgegeben.
Der DÖJ fasst nun einige wenige Ergebnisse des Berichtsjahres 2014
zusammen, um vor allem auch einen Vergleich zwischen den Bundesländern
herzustellen:
Ausgangspunkt für unsere Analyse war die Frage, wie groß die Bereitschaft
in den einzelnen Ländern ist, die Maßnahmen der Jugendhilfe über das 18.
Lebensjahr hinaus zu verlängern. Dieses Thema ist auf Grund des
österreichweiten Projektes des DÖJ „Welcome to Life“, das durch
Gesundheitsförderung finanziert wird, besonders aktuell. Es geht dabei um die
Unterstützung von jungen Erwachsenen, die einen mehr oder weniger großen
Teil ihres Lebens von der Kinder- und Jugendhilfe betreut wurden und mit 18
Jahren über Nacht diese Unterstützung verlieren. Im Jugendhilfegesetz gibt es
zwar die Möglichkeit, die Unterstützung bis zum 21. Lebensjahr zu verlängern,
was jedoch in den Bundesländern völlig unterschiedlich gehandhabt wird. Die
jungen Erwachsenen aus der Jugendhilfe werden allgemein als sog.
„Careleaver“ bezeichnet.
Insgesamt gab es in Österreich 2014 nur sehr wenige Verlängerungen, nämlich
1.240 bei 40.300 getätigten Maßnahmen – das sind prozentuell etwa so viele,
wie in Deutschland im Alterszeitrum von 18 bis 21 Jahren neu in die
Jugendhilfe aufgenommen werden.
Absolutes Schlusslicht in Bezug auf Verlängerungen der Kinder- und
Jugendhilfemaßnahmen über 18 Jahre ist Niederösterreich. Bezogen auf
die Gesamtzahl der in NÖ gesetzten Maßnahmen der Kinder- und
Jugendhilfe gibt es nur bei 0.5 von 100 Fällen eine Verlängerung.
Österreichweit wird in 3 von 100 Maßnahmen eine Verlängerung gewährt.
Am großzügigsten mit jungen Erwachsenen geht man in Oberösterreich,
Kärnten und Wien um, bei denen in mehr als 4 von 100 Maßnahmen eine
Verlängerung gewährt wird. Das ist mehr als das 8-fache von NÖ und das
3-fache von Salzburg, das mit 1,6 Verlängerungen am vorletzten Platz
liegt. NÖ und Salzburg waren nicht nur 2014, sondern auch schon in
früheren Jahren die Bundesländer mit geringster Anzahl an
Verlängerungen. Dies gilt auch, wenn man die Zahl der Verlängerungen
nicht in Bezug zur Anzahl der Maßnahmen setzt, sondern auch, wenn man
sie in Bezug zur Anzahl der Minderjährigen in diesem Bundesland setzt.

Über die Gründe für so große Differenzen bei der Anwendung des § 13 des
BKJHG sollte man nachdenken und in einen Austausch zwischen den
Bundesländern treten.
Abgesehen davon, dass es viele Gründe gibt, Careleaver nach 18 besser zu
unterstützen als dies nach dem Gesetz jetzt vorgesehen ist, wäre auch eine
fachliche Fundierung der Verlängerungen notwendig. Denn es kann ja nicht
sein, dass Careleaver in Österreich in diesem Ausmaß in den einzelnen
Bundesländern unterschiedlich behandelt werden.
Eine weitere Analyse der Bundes-Statistik für Kinder- und Jugendhilfe erfolgt im
nächsten Newsletter.
2. DÖJ-Projekt für Careleaver: „Welcome to Life”
Das Projekt wurde inzwischen in vier Bundesländern (Wien, Kärnten, Tirol,
Vorarlberg) durch Kick Off-Veranstaltungen gestartet. Careleaver waren dabei
aktiv miteinbezogen und sie haben ihre Situation lebendig, differenziert aber
auch emotional eingebracht. Von den TeilnehmerInnen, die aus
MitarbeiterInnen der öffentlichen und privaten Jugendhilfe und angrenzenden
Bereichen stammten, wurde einhellig die Notwendigkeit einer verstärkten
Zuwendung zu diesem Thema geteilt.
3. Umsetzung des EU-Vergaberechts
Die Gestaltung des neuen EU-Vergaberechts birgt für Sozialunternehmen mit
öffentlichen Aufträgen - wie in der Jugendhilfe - gewisse Risiken (z.B. Häufigkeit
und Dauer von Vergaben). Die SOZIALWIRTSCHAFT ÖSTERREICH, in der
auch die Jugendhilfe mit dem DÖJ als Fachsektion vertreten ist, hat sich in den
vergangenen Monaten intensiv für eine Umsetzung im Sinne der
Sozialunternehmen eingesetzt.
4. General- und Delegiertenversammlung des DÖJ
Die gewachsene Anzahl von Mitgliedseinrichtungen und die gestiegenen
Aktivitäten des DÖJ erfordern eine Restrukturierung der Vereinsstatuten. Diese
wird jetzt vorbereitet und soll in einer Generalversammlung am 19. Oktober
2016 in Salzburg zur Beschlussfassung vorgelegt werden.
5. Geflüchtete Minderjährige
Die Asylkoordination (Dr. Katharina Glawischnig) informiert: Für die private
Aufnahme von UMF bei Gasteltern gibt es in Wien nun eine neue Struktur mit
einer Schulung, Vermittlung und Betreuung und Begleitung der Familien.
Strukturell werden in Wien nun unter 14-Jährige als Pflegekinder über die MAG
11 aufgenommen und über 14-Jährige werden über ein
Grundversorgungsprojekt des Vereins KUI in Gastfamilien untergebracht. Es
wird ein Pflegekindergeldäquivalent ausbezahlt und die Familien werden betreut
und begleitet.
Bei Interesse, es gibt eine ausführliche Homepage unter www.verein-kui.at.
Wir bedanken uns für bisherige Rückmeldungen zu unserem Newsletter und
nehmen gerne weitere entgegen.
Hubert Löffler Gerald Herowitsch-Trinkl
Geschäftsführer DÖJ Obmann DÖJ
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