Organe
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Organe

 


Aufgaben der Mitgliederversammlung:
     ·    Beschlüsse über Statutenänderungen
     ·    Beschlüsse über eine freiwillige Auflösung des Vereines

Aufgaben der Landesversammlung:
     ·    Wahl der Delegierten
     ·    Inhaltliche Aufträge an Delegierte

Aufgaben der Delegiertenversammlung:
     ·    Wahl des Vorstandes und der Obfrau oder des Obmanns
     ·    Inhaltliche Aufträge an Vorstand
     ·    Festsetzung des Mitgliedsbeitrages

Aufgaben des Vorstandes
     ·    Führung der laufenden Geschäfte
     ·    Einberufung der Mitgliederversammlung, Delegiertenversammlungen, Landesversammllungen

Information zum DÖJ

Der Dachverband Österreichischer Jugendhilfeeinrichtungen DÖJ wurde 2008 als gemeinnütziger Verein gegründet und ist mit der Zahl 937773338 bei der Bezirkshauptmannschaft Mattersburg eingetragen. Mitglieder können private oder öffentliche Träger österreichischer Jugendhilfeeinrichtungen sein, die im Bereich der Maßnahmen der Erziehung nach den Jugendhilfegesetzen der Länder anerkannt sind.